Die Werkstätten Bern werden nach den geltenden qualitativen Vorgaben der GEF geführt und haben die Anerkennung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes für Institutionen zur Förderung der Eingliederung invalider Personen (IFEG). Zudem sind die Werkstätten BeWeBe auf der Liste B der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) aufgeführt. Sie richten ihr Angebot sowohl an kurz- und längerfristig hospitalisierte psychisch Kranke als auch an nichthospitalisierte Menschen mit einer psychisch bedingten Leistungseinschränkung.
Die betreuten Mitarbeitenden werden unter Berücksichtigung ihrer psychischen und physischen Verfassung in ihren fachlichen und sozialen Kompetenzen angeleitet, gefördert, trainiert und begleitet.
Die professionelle Begleitung beinhaltet die umfassende, individuelle Förderung der sozialen und beruflichen Kompetenzen bei der Arbeit.
Die Werkstätten BeWeBe stellen Produkte her und erbringen Dienstleistungen nach marktwirtschaftlichen Bedingungen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der betreuten Mitarbeitenden
Durch geeignete Fort- und Weiterbildung des Personals und durch zweckmässige Räumlichkeiten und Einrichtungen ist die Auftragserfüllung gewährleistet. Zur Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen mit psychischen Problemen stehen vier Arbeitsplätze zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Gartenbereich eine durch die IV verfügte berufliche Grundausbildung zu absolvieren