Weg­wei­ser für psy­chi­sche Ge­sund­heit im Kan­ton Bern
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Op­fer­be­ra­tungs­stel­le und Frau­en­haus für Frau­en und ihre Kin­der, die von häus­li­cher Ge­walt be­trof­fen sind

Solidarité femmes Region Biel

Häusliche Gewalt kann sich auf verschiedene Weisen äussern. Immer aber hinterlässt die Gewalt Spuren. Diese können körperlicher, psychischer oder psychosomatischer Art sein.

Frauenhaus 

Das Frauenhaus bietet Frauen und deren Kindern, die von häuslicher Gewalt  betroffen sind, Schutz und Unterkunft an. Es steht allen Frauen offen –  unabhängig von Nationalität, Konfession oder Aufenthaltsstatus. 

Die Adresse des Frauenhauses ist geheim. Für eine Aufnahme ins  Frauenhaus ist eine Anmeldung (telefonisch oder persönlich) durch die  betroffene Frau selber erforderlich. Als anerkannte  Opferhilfeberatungsstelle unterstehen wir der Schweigepflicht nach  Opferhilfegesetz. 

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist eine Zwischenlösung. Die Frauen  haben die Möglichkeit, sich mit ihrer Situation auseinanderzusetzen und  neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Sie entscheiden  selbstverantwortlich, wie sie in Zukunft ihr Leben gestalten und welche  Schritte sie unternehmen wollen. In Beratungsgesprächen helfen wir  Ihnen, Lösungsmöglichkeiten zu finden. 

Während des Aufenthaltes im Frauenhaus wird jede Frau und jedes Kind  von einer Bezugsperson begleitet. Die Beratungsarbeit ist in zwei  Fachbereiche aufgeteilt. 

  • Frauenberatung
  • Mutter- und Kinderberatung

Ambulante Beratungsstelle des Frauenhauses Biel 

Die ambulante Beratungsstelle ist eine vom Kanton Bern anerkannte Opferhilfe-Beratungsstelle. 

Die Beratungsstelle bietet allen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ambulante Beratungen an, wenn sie: 

  • im Moment keinen Aufenthalt im Frauenhaus wünschen oder benötigen
  • sich (noch) nicht von ihrem Partner trennen können oder wollen
  • vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten oder an einem anderen Ort Schutz finden
  • vom Partner bereits getrennt und in einer eigenen Wohnung leben, aber weiterhin Gewalt erleben

Das Angebot richtet sich ebenfalls an Angehörige – vor allem an die  Kinder der gewaltbetroffenen Frauen. Alle Gespräche sind vertraulich. 
 

Opferhilfegesetz 

Wer in der Schweiz eine Straftat erlitten hat und dadurch in seiner  körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt  worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die Opferhilfe steht auch den  Angehörigen des Opfers offen. 

Die Opferhilfe umfasst folgende Leistungen:

  • Beratung
  • Soforthilfe und längerfristige Hilfe
  • Entschädigung und Genugtuung
Ihre Ansprechperson
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Kontakt

Solidarité femmes Region Biel
Rue du contrôle 12
2503 Biel

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Tel: 032 322 03 44
E-Mail: info@solfemmes.ch

Über uns

Der Verein Frauenhaus Region Biel hat zum Zweck ein Frauenhaus und  eine ambulante Beratungsstelle für häusliche Gewalt zu führen. 

Das Frauenhaus und die Beratungsstelle werden vom Kanton Bern über  einen Leistungsvertrag subventioniert. Der Vorstand ist dafür  verantwortlich, dass die Vorgaben des Leistungsvertrags eingehalten  werden.

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