Der Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie FMH wird durch das Absolvieren des Medizinstudiums und einer nachfolgenden 6-jährigen fachspezifischen Weiterbildung erworben.
Die psychiatrische Behandlung wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung die Kriterien der ‚Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10)‘ erfüllt.
Normalversicherte Personen können sich direkt für eine psychiatrische Behandlung anmelden.
Personen mit speziellen Versicherungsmodellen, z.B. Hausarztmodell oder HMO-Modell, benötigen ein Überweisungsschreiben.