Die 11 kantonalen KESB und die burgerliche KESB vollziehen seit Anfang 2013 die ihnen vom Zivilgesetzbuch zugewiesenen Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz. Sie arbeiten nach den Grundsätzen der Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Interdiszipinarität. Sie
- errichten Beistandschaften und ernennen Beistandspersonen;
- ordnen fürsorgerische Unterbringungen an;
- ordnen Kindesschutzmassnahmen an (z.B. Obhutsentzüge);
- überprüfen bewegungseinschränkende Massnahmen;
- entscheiden über gesetzliche Vertretungsrechte und
- vollziehen weitere über 100 Aufgaben.
Sie möchten mit einer der 11 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons Bern oder der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Kontakt treten? Hier gelangen Sie zu den einzelnen Standorten: