Die Anmeldegründe reichen von Erziehungs- und Schulungsfragen bis zu Verhaltensauffälligkeiten und Leistungsschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen in Familie und Schule.
- Wenn die Schwierigkeiten in der Erziehung zu einer so grossen Belastung werden, dass man sie als Eltern nicht mehr allein bewältigen kann (Ungehorsam, Trotz, Angst, Aggressivität, Streit unter den Geschwistern, Probleme im Umgang mit Gleichaltrigen, schwierige Aufgabensituationen, Ablösungsprobleme etc.).
- Wenn die Familie in einer schwierigen Situation steht (Trennung, Scheidung, andere familiäre Belastungen etc.).
- Wenn Schulprobleme den Beizug einer aussenstehenden Fachstelle nahelegen (Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten etc.).
- Wenn in einer Klasse oder in einem Schulhaus Probleme bestehen (z.B. Gewalt, Diskriminierungen).
- Wenn zwischen Konfliktparteien vermittelt werden soll oder wenn Fachberichte zur Urteilsfindung dienen sollen.