Mit der Frühintervention wird das Ziel verfolgt, möglichst rasch einzugreifen, um die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder die Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz / Betrieb anzustreben. Es wird ein Eingliederungsplan mit Zielvereinbarung erstellt.
Die Massnahmen der Frühintervention im Überblick:
- Hilfsmittel oder bauliche Massnahmen am Arbeitsplatz
- Aus- oder Weiterbildungskurse zur Umplatzierung im Unternehmen
- Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf berufliche Massnahmen
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- Begleitung und Beratung durch Fachleute der IV-Stelle (z.B. Job Coaching)
Über das Beratungstelefon 058 219 74 74 erhalten Sie Auskunft zu allgemeinen Fragen rund um die Zuständigkeit und Leistungen der Invalidenversicherung. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber und versicherte Personen, die noch nicht bei der IV angemeldet sind.