Die Teilnahme am Programm der Arbeitsintegration dient der Abklärung, der Verbesserung oder dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Mittel- bis langfristig wird immer die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess im 1. oder 2. Arbeitsmarkt angestrebt.
– Voraussetzung für die Programmteilnahme ist die Motivation und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Die gesundheitliche Situation ist bei Eintritt soweit stabil, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden können.Ein Arbeitspensum von mindestens 50% kann geleistet werden.Es liegt keine akute Suchtmittelabhängigkeit vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten das Arbeitsrecht ein, d.h. dass vor und während der Arbeitszeit keine Suchtmittel konsumiert werden.
Ist es für eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer notwendig, eine vollumfängliche Abstinenz einzuhalten, wird eine entsprechende Abmachung getroffen. Mit dieser verpflichtet sich der Betreffende, auch in der Freizeit (nach Arbeitsschluss, am Wochenende, in den Ferien) keine Suchtmittel zu konsumieren.In einem Vertrag werden die Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten. Vor dem Eintritt liegt eine Kostengutsprache der Wohnsitzgemeinde vor oder ein Depot wird hinterlegt. Details zu unseren Angeboten finden Sie auf unserer Homepage.