Weg­wei­ser für psy­chi­sche Ge­sund­heit im Kan­ton Bern
Weg­wei­ser für psy­chi­sche Ge­sund­heit im Kan­ton Bern

Feh­len­de Über­g­angs­lö­sung für Psy­cho­the­ra­peut:innen in Aus­bil­dung

Die Wartezeiten für eine Psychotherapie sind lang, viele Therapeut:innen nehmen gar keine neuen Patient:innen auf. Das seit 1. Juli 2022 geltende Anordnungsmodell gab Grund zur Hoffnung, denn endlich sollten auch Therapien bei selbständigen psychologischen Psychotherapeut:innen von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt sein. Weil in den neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Übergangslösung für Therapeut:innen in Ausbildung fehlt, stehen seit Anfang Jahr viele Patient:innen plötzlich alleine da.

Der Krankenkassen-Verband Santésuisse und der FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen) konnten sich bislang nicht auf eine Übergangslösung verständigen. Darum bezahlen einige Kassen des Verbandes Santésuisse aktuell eine Therapie nicht, wenn sich der/die Therapeut:in noch in der Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut:in befindet. Davon betroffen sind gemäss Artikel im Tagesanzeiger vom 20.12.2023 rund 10`000 Menschen. Diese Uneinigkeit zwischen Santésuisse und der FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen) verschärft einen ohnehin grossen Versorgungsmangel in der Psychotherapie. Dieser Streit wird nicht nur auf dem Buckel der Therapeut*innen, sondern vor allem auf jenem der Patient:innen ausgetragen.