Psychische Gesundheit: Anregungen für Angehörige und Nahestehende

Wichtig zu wissen: Angehörige

Eine Person, die Ihnen nahesteht, hat eine psychische Erkrankung? Dann sind auch Sie belastet. Vielleicht denken Sie, dass Sie besonders stark sein müssen. Vielleicht ziehen Sie sich zurück und wollen Ihre Bekannten und Freunde nicht mehr treffen. Sie können etwas dagegen tun: Vielen Menschen geht es ähnlich wie Ihnen. Sie können sich mit anderen Menschen austauschen.

Schuldgefühle

Vielleicht haben Sie Schuldgefühle. Sie fragen sich vielleicht: Warum ist die Person krank geworden? Bin ich daran schuld? Oder Sie schämen sich. Sie wollen vor anderen Leuten nicht darüber sprechen, dass zum Beispiel Ihre Mutter oder Ihr Mann krank ist.So werden Sie Ihre Schuldgefühle los:

Denken Sie über Ihre Gefühle nach. Wieso fühlen Sie sich schuldig? Woher kommen die Schuldgefühle? Wenn Sie den Grund für Ihre Gefühle kennen, können Sie sich meistens auch von diesen Gefühlen befreien.

Reden Sie darüber.

Reden Sie mit einer Person darüber, die Ihnen nahesteht. Ein Gespräch kann Sie erleichtern. Und die andere Person hat vielleicht gute Gedanken, die Ihnen helfen. Holen Sie sich Hilfe.

Zum Beispiel:

  • Sie gehen zu einer Beratungsstelle.
  • Sie gehen zu einer Fachperson.
  • Sie gehen zu einer Selbsthilfegruppe.

Viele Menschen haben auch Angehörige mit einer psychischen Erkrankung. Diese Menschen können sich zu einer Selbsthilfegruppe zusammentun. Es gibt zum Beispiel die «Vereinigung der Angehörigen von psychisch Erkrankten» VASK. Die VASK hat auch ein Beratungstelefon.

Hier geht es zur VASK Bern. Hier geht es zur VASK Schweiz.

Sie wollen mehr über Selbsthilfegruppen erfahren?

Hier geht es zum Interview «Angehörige helfen Angehörigen».

Möchten Sie als Angehöriger mit Ihrem Erfahrungswissen andere Angehörige begleiten und beraten?

Hier erfahren Sie mehr zur Angehörigen-Weiterbildung nach dem "Experienced-Invovement" (EX-I) Modell.

Schauen Sie zu sich selbst

Sie kümmern sich um einen Menschen, der eine psychische Erkrankung hat. Deshalb haben Sie nicht viel Zeit für sich selbst. Vielleicht denken Sie sogar: Es darf Ihnen nicht gut gehen, weil es der anderen Person nicht gut geht. Sie brauchen Kraft. Wenn es Ihnen gut geht, helfen Sie damit auch der erkrankten Person. 

  • Treffen Sie Ihre Freunde und Freundinnen.      
  • Sie haben ein Hobby? Dann nehmen Sie sich Zeit dafür.      
  • Wir haben auf dieser Webseite noch mehr Ideen, was Sie für sich selbst machen können.Hier lesen Sie, wie Sie «Gesund bleiben».

Mehr Informationen

Jemand will Ihre Hilfe nicht

Vielleicht geht es jemandem schlecht. Sie wollen der Person helfen. Aber die Person will Ihre Hilfe nicht. Das kann passieren. Die Person darf selbst entscheiden, ob sie Hilfe will. Aber Sie können trotzdem etwas tun: Sie können Hilfe für sich selbst suchen. Sie können zum Beispiel mit Freunden reden. Oder Sie gehen zu einer Beratung.

Die Person ist in Gefahr

Dann können Sie eine Gefährdungsmeldung machen. So machen Sie eine Gefährdungsmeldung: Sie schreiben an die KESB. KESB ist die Abkürzung für «Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde». Es gibt verschiedene KESB in der Schweiz. Sie müssen an die KESB schreiben, die am Wohnort von der Person ist.

Hier sind Informationen zur KESB.

Im schlimmsten Notfall

Die Person bringt sich selbst oder andere Menschen in hohe Gefahr? Sie haben alles versucht und es gibt keine andere Möglichkeit? Dann muss man die Person vielleicht gegen ihren Willen in die psychiatrische Klinik bringen. Das nennt man «Fürsorgerische Unterbringung FU». Ein Arzt muss die Fürsorgerische Unterbringung verordnen.

Schutz für Kinder

Ein Kind ist in Gefahr.

Sie sehen, dass ein Kind in Gefahr ist? Und Sie glauben, dass die Eltern das Kind nicht vor der Gefahr schützen?

Zum Beispiel: Die Eltern haben Probleme und können deshalb ihr Kind nicht schützen. Oder den Eltern ist es egal, wie es ihrem Kind geht.

Dann melden Sie das bitte der KESB.
Die KESB ist die «Kindesschutzbehörde». Sie können die KESB anrufen oder Sie können an die KESB schreiben.
Hier sind Informationen zur KESB.

Ein Kind wird misshandelt.

Sie denken, dass die Eltern ihr Kind misshandeln? Sie glauben, dass die Eltern dem Kind wehtun oder das Kind missbrauchen? Dann melden Sie das bitte der Kinderschutzgruppe.
Die Kinderschutzgruppe gehört zum Inselspital in Bern. Sie prüft, wie es dem Kind geht und welche Hilfe das Kind braucht. Die Kinderschutzgruppe hat auch eine Telefonberatung.
Hier sind Informationen zur Kinderschutzgruppe.

Psychiatrischer Notfall