Frühintervention

Massnahmen der Frühintervention im Überblick

Mit der Frühintervention wird das Ziel verfolgt, möglichst rasch einzugreifen, um die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder die Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz / Betrieb anzustreben. Es wird ein Eingliederungsplan mit Zielvereinbarung erstellt.

Die Massnahmen der Frühintervention im Überblick:

  • Hilfsmittel oder bauliche Massnahmen am Arbeitsplatz
  • Aus- oder Weiterbildungskurse zur Umplatzierung im Unternehmen
  • Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf berufliche Massnahmen
  • Arbeitsvermittlung
  • Berufsberatung
  • Begleitung und Beratung durch Fachleute der IV-Stelle (z.B. Job Coaching)

Über das Beratungstelefon 058 219 74 74 erhalten Sie Auskunft zu allgemeinen Fragen rund um die Zuständigkeit und Leistungen der Invalidenversicherung. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber und versicherte Personen, die noch nicht bei der IV angemeldet sind. 

IV-Stelle Kanton Bern

Scheibenstrasse 70, Postfach
3001 Bern

Telefon: 058 219 71 11

Doris Aebi

Telefon: 058 219 75 63

Über uns

Wir sind das Kompetenzzentrum im Kanton Bern, das Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen Chancen für ein eigenverantwortliches Leben eröffnet. Wir beraten sie, unterstützen sie bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess und sorgen dafür, dass sie die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen erhalten.

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Psychiatrischer Notfall

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